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Chirurgische Behandlungen

Chirurgische Behandlungen

Unter dem Begriff der zahnärztlichen Chirurgie versteht man Eingriffe, die über eine gewöhnliche Zahnentfernung hinausgehen.

Entfernung von retinierten Zähnen:
Als retiniert bezeichnet man Zähne, die aus irgendeinem Grund nicht durchgebrochen sind und die sich daher immer noch im Kiefer befinden. Solche Komplikationen treten vor allem bei Weisheits- und Eckzähnen auf.
In solchen Fällen besteht Entzündungsgefahr und die anliegenden Zähne können stark beeinträchtigt werden. Die Behandlung wird unter Lokalanästhesie (Spritze) durchgeführt.
Der Kieferknochen wird mittels rotierender Instrumente unter Wasserkühlung freigelegt, um die dort befindlichen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln) entfernen zu können. Schließlich wird der Operationsbereich durch Nähte, die nach einigen Tagen entfernt werden, verschlossen. In den folgenden Monaten baut sich der betroffene Knochen von selbst auf.
Zahnfleischbehandlung – parodontalchirurgische Eingriffe:
An dieser Stelle möchten wir die sogenannte Küretage erwähnen. Darunter versteht man das Abschaben und Auskratzen einer entzündeten Zahnfleischtaschenoberfläche. Ziele sind die Entfernung von entzündetem oder eitrigem Gewebe sowie die Glättung der Wurzeloberfläche.
Das Einsetzen von Implantaten zur Verankerung von Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen) setzt ebenfalls chirurgische Leistungen voraus.